Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen - Rasch Rechtsanwälte - Hamburg - Abmahnung
Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen
Besonderheiten der Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei RASCH-Rechtsanwälte - Hamburg:
Im Auftrag der EMI MUSIC GERMANY GmbH und der UNIVERSAL MUSIC GmbH verschickt die Anwaltskanzlei RASCH Rechtsanwälte aus Hamburg seit Jahren eine sehr große Anzahl von Filesharing-Abmahnungen wegen angeblicher unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen über den Internetanschluss des Abgemahnten. Die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen soll durch den Download und Upload von MP3-Musikdateien oder gepackten Container-Dateien im ZIP- bzw. RAR-Format begangen worden sein.
Die Dateien sollen dabei in sog. Tauschbörsen wir Bittorrent bzw. Emule, also in sog. „peer-to-peer Netzwerken“ (P2P) anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.
In den Filesharing-Abmahnung wegen angeblicher unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen verlangen RASCH-Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und zudem den Ersatz der „in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten“.
Es geht allerdings nicht aus der Abmahnung hervor, wie hoch diese Kosten den im konkreten Fall gewesen sein sollen. Stattdessen wird in den meisten uns vorliegenden Filesharing-Abmahnungen wegen angeblicher unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen „im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen [vergleichsweisen] Beendigung der Angelegenheit“ ein Angebot zum Abschluss eines Vergleiches unterbreitet. Dabei soll der Abgemahnte einen Geldbetrages i.H.v. meist 1.200,00 € auf das Konto der Kanzlei RASCH-Rechtsanwälte einzahlen.
Die Abmahnung selbst hat üblicherweise einen Umfang von 5 Seiten zzgl. Anlagen (vorgefertigte Unterlassungserklärung, Vergleichsvorschlag, Auskunftsbeschluss des zuständigen Landgerichts gem. § 101 Abs. 9 UrhG).
Besonderheiten der Unterlassungserklärung der Kanzlei RASCH-Rechtsanwälte wegen der angeblichen unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen
Auffällig bei den Abmahnungen der Kanzlei RASCH-Rechtsanwälte wegen der angeblichen unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen ist, dass die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt wird, in den meisten Fällen auf das gesamte Musikrepertoire des jeweiligen Rechteinhabers erweitert ist.
Vgl.:
Nachteile der vorgefertigten Unterlassungserklärung:
Durch eine Unterschrift unter eine derartige Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte viel weitgehender, als es einem ggf. bestehenden Unterlassungsanspruch nach notwendig ist. Es ist daher zu überlegen, ob die Unterlassungserklärung nicht auf ein vernünftiges Maß zu einzuschränken ist.
Darüber hinaus entalten die uns bekannten vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzlei RASCH-Rechtsanwälte wegen angeblicher unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen eine Vertragsstrafenerklärung, die mit dem Betrag i.H.v. 5.001,- € ggf. zu hoch ist. Hier sollte eine Einschränkung nach dem "neuen Hamburger Brauch" erfolgen, so wie wir es in unserer kostenlosen Muster-Unterlassungserklärung vorgesehen haben.
Durch Beachtung folgender Grundregeln, können Sie Zahlungen an RASCH-Rechtsanwälte ggf. vermeiden!
Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich RASCH-Rechtsanwälte bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
Und so können wir Ihnen schnell und einfach helfen:
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Eingabe Ihrer Daten, Abmahnung zum Upload auswählen |
Abmahnung zu uns uploaden (als Bild oder PDF) |
Prüfung der Abmahnung |
Rückruf und kostenfreie Erstberatung |
Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer 0681 94005430 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! persönlich zur Verfügung.
Wir werden vom Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn IGGDAW. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.