ABMAHN-BLOG
Threes Company (Filmwerk) - Abmahnung - Urmann & Collegen - Malibu Media LLC
Threes Company- Abmahnung - Urmann + Collegen - Malibu Media LLC
Threes Company (pornografisches Filmwerk) - Abmahnung - Uns liegen momentan gleich mehrere Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwälte aus Regensburg zur Bearbeitung vor. Gegenstand sind so genannte Filesharingabmahnungen an Werken wie Threes Company. Urmann + Collegen Rechtsanwälte wird dabei durch den angeblichen Rechteinhaber, die Malibu Media LLC beauftragt. Die Abmahnung aus dem Bereich Filesharing betrifft pornografische Filmwerke wie u.a.Threes Company. Dieser soll angeblich über das Netzwerk BitTorrent illegal zum Download angeboten worden sein.
Urmann + Collegen möchte die Angelegenheit durch ein Vergleichsangebot und einer Unterlassungserklärung außergerichtlich erledigen.
Da immer mehr Pornofirmen, wie u.a. Malibu Media LLC Abmahnungen aussprechen, sollte man in jedem Fall eine Einzelfallprüfung der Abmahnung vornehmen und sein Vorgehen nach den Umständen des Einzelfalles ausrichten. Es ist durchaus möglich, dass eine Forderung zumindest in dieser Höhe nicht besteht.
Wie soll man sich verhalten?
Die vonUrmann + Collegen Rechtsanwältevorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht blind unterschreiben. Mit Zeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung würden Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben. Dies können wir pauschal nicht empfehlen. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sollte eingehalten werden, denn ansonsten könnte gegen den abgemahnten Anschlussinhaber eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Hierdurch können erhebliche Kosten ausgelöst werden. Auf Grund dieser Formulierungen empfehlen wir, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Mit Zeichnung der Unterlassungserklärung binden Sie sich für die nächsten 30 Jahre. Evtl. kann hier die Abgabe einer strafbewehrten modifizierten Unterlassungserklärung wesentlich vorteilhafter sein.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Bildquelle: © fovito - Fotolia.com
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
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Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! persönlich zur Verfügung.
Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.