ABMAHN-BLOG
The Cabin in the Woods - Abmahnung - Kanzlei Waldorf Frommer - Universum Film GmbH
The Cabin in the Woods - Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer - Universum Film GmbH
The Cabin in the Woods - Momentan bearbeiten wir mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk The Cabin in the Woods. Die Abmahnung erfolgte im Auftrag der Universum Film GmbH. Der im Jahr 2011 erschienene US-amerikanischer Horror-Thriller The Cabin in the Woods soll über "BitTorrent" zum Download angeboten worden sein.
Vergleichsangebot von Waldorf Frommer
Mt der Abmahnung möchte Waldorf Frommer die vermeintliche Urheberrechtsverletzung außergerichtlich und schnell lösen. Gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 956,00 € könne die Angelegenheit aus der Welt geschaffen werden. Wir empfehlen Ihnen, nicht vorschnell auf dieses Angebot einzugehen. Es ist stets eine Prüfung am Einzelfall vorzunehmen.
Empfohlenes Vorgehen gegen "The Cabin in the Woods"-Abmahungen
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk The Cabin in the Woods sollten Sie nicht blind unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Erweiterung oder Beschränkung sinnvoll ist.
Daneben sollten Sie nicht ungeprüft die Vergleichssumme i.H.v. 956,- € zahlen. Es ist durchaus möglich, dass ein Anspruch zumindest nicht in dieser Höhe besteht.
Für den Fall, dass Sie einen Anruf von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, raten wir dazu, keine Informationen über den Sachverhalt zu geben, sondern das Gespräch freundlich aber bestimmt zu beenden. Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben in den letzten Jahren bereits in einigen Fällen Klage gegen Abgemahnte erhoben.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die
The Cabin in the Woods-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
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Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Eingabe Ihrer Daten, Abmahnung zum Upload auswählen |
Abmahnung zu uns uploaden (als Bild oder PDF) |
Prüfung der Abmahnung |
Rückruf und kostenfreier Erstkontakt |
Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! persönlich zur Verfügung.
Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.