ABMAHN-BLOG
Paul Elcombe tot! - Abmahnungen von Lutz Schröder im Namen von Paul Elcombe unwirksam?
Von Lutz Schröder vertretener Rechteinhaber Paul Elcombe verstarb bereits im Mai 2012
Im Rahmen eines Klagerverfahrens vor dem Amtsgericht Hamburg, das Rechtsanwalt Lutz Schröder im Namen seines Mandanten Paul Elcombe zur Zeit gegen einen unserer Mandanten führt, konnten wir in Erfahrung bringen, dass der Kläger Paul Elcombe bereits im Mai 2012 in Thailand verstorben ist. Dies wurde uns von einer Quelle aus England bestätigt. Wir haben dies dem zuständigen Amtsgericht Hamburg entsprechend mitgeteilt. Nachdem dieser Umstand der Angelegenheit zunächst aus Rücksicht auf das laufende Verfahren und eine bisher fehlende Stellungnahme der Kanzlei Schröder nicht von uns veröffentlicht wurde, haben wir nun eine Bestätigung von weiterer Seite erhalten.
Paul Elcombe - RA Lutz Schröder nimmt Berufung in einem anderen Verfahren zurück
In einem Berufungsverfahren, das Rechtsanwalt Lutz Schröder für Paul Elcombe führt, hat Rechtsanwalt Lutz Schröder nun die Rücknahme der Berufung erklärt. Dies berichtet der Anwalt des Abgemahnten, Rechtsanwalt Christian Solmecke, auf seiner Internetseite. Rechtsanwalt Schröder erklärte laut Solmecke schriftsätzlich zur Rücknahme der Berufung, dass sein Mandant Paul Elcombe verstorben sei.
Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Filesharing-Abmahungen von Lutz Schröder im Namen von Paul Elcombe
Unseres Erachtens ist Rechtsanwalt Lutz Schröder nun auch verpflichtet, die angefallenen Prozesskosten zu erstatten. Wer das Bestehen einer Partei behauptet, muss die Kosten tragen. Darüber hinaus erwarten wir, dass Rechtsanwalt Lutz Schröder alle laufenden Abmahnungen zurücknimmt, die er im Auftrag von Paul Elcombe ausgesprochen hat. Auf Filesharing-Abmahnungen, die im Namen von Paul Elcombe ausgesprochen wurden, sollten nun keine Zahlungen geleistet werden. Es ist zu erwarten, dass Rechtsanwalt Lutz Schröder dazu eine Erklärung abgibt.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen eine Filesharing-Abmahnung von Lutz Schröder wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
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Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! persönlich zur Verfügung.
Wir werden von der Interessensgemeinschaft gegen den AbmahnWahn (IGGDAW) und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der IGGDAW-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.