ABMAHN-BLOG
An dieser Stelle veröffentlichen wir neue Abmahnmeldungen zu den bei uns eingegangenen Filesharing-Abmahnungen. Wir können auf Grund der Vielzahl der Abmahnungen natürlich nur einen kleinen Ausschnitt der bei uns eintreffenden Abmahnungen darstellen. Die Meldungen erfolgen komplett anonymisiert. Da die Abmahnungen typischerweise in Wellen versendet werden, kann auch kein Rückschluss auf einzelne Abgemahnte erfolgen. Falls Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie hier Ihre Abmahnung zu uns hochladen.
Mandy Capristo - The Way I Like It - Abmahnung - Rechtsanwälte Kornmeier & Partner - EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Mandy Capristo - The Way I Like It - Abmahnung - Rechtsanwälte Kornmeier & Partner - EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt, liegen uns gleich mehrere Filesharing Abmahnungen, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück The Way I Like It der Künstlerin Mandy Capristo vor. Die Abmahnungen bzgl. des Musikstückes The Way I Like It werden dabei im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen. Der Song The Way I Like It von Mandy Capristo ist auf diversen Samplern/Chartcontainer erschienen, u. a. auf dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012.
Vergleichsangebot von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte bieten wie üblich an, die Sache gegen Zahlung von 450,00 € und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung außergerichtlich einvernehmlich beizulegen. Bemerkenswert ist, wie zeitnah die Abmahnungen bzgl. des Musikstück The Way I Like It auf die angeblichen Tatzeitpunkte hin erfolgte. Angeblich wurde die Tonaufnahme The Way I Like It der Künstlerin Mandy Capristo erst Anfang Juni 2012 im Internet zum Download angeboten.
Empfohlenes Vorgehen
Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Vielmehr raten wir dazu, bei Sampler/Chartcontainern hier der German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012, immer zumindest auf den Chartcontainer/Sampler German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012 erweiterte Unterlassungserklärungen abzugeben. Nur so können Sie die Wiederholungsgefahr auch für andere Titel auf dem Chartcontainer/Sampler German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012 ausräumen. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Erweiterungen der Unterlassungserklärung einen Werkbezug aufweist, sonst könnte die Erweiterung zu unbestimmt und damit nicht geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen; Sie wäre für andere Werkstücke unwirksam. Die Erweiterung auf den Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012 kann dazu führen, dass Folgeabmahnungen ins Leere gehen.
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Werken der EMI Music Germany GmbH & Co. KG erhalten haben, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten:
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Rubbeldiekatz (Filmwerk) - Abmahnung - Waldorf Frommer - Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH

Rubbeldiekatz (Filmwerk) - Abmahnung - Waldorf Frommer im Auftrag der Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
Rubbeldiekatz - Abmahnung - Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen zur Zeit auch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Rubbeldiekatz ab. Der im letzten Jahr erschienene Film Rubbeldiekatz soll im Mai 2012 über die Tauschbörse bittorrent zum Download angeboten worden sein. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
Gefahr einer einstweiligen Verfügung
Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen angebliche Rechtsverstöße am Film Rubbeldiekatz der letzten 3-4 Wochen ab. Die "Dringlichkeitsfrist" für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung könnte daher noch nicht abgelaufen sein.
Vergleichsangebot: 956,- € und Abgabe einer Unterlassungserklärung
Waldorf Frommer Rechtsanwälte bieten wieder an, die Sache gegen Zahlung von 956,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung abschließend zu regeln.
Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben. Sie verpflichten sich damit gleichzeitig zur Zahlung des Vergleichsbetrages. Dies können wir nicht empfehlen!
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Iron Sky - Filmwerk - Abmahnung - Kanzlei Sasse & Partner - polyband Medien GmbH
Iron Sky (Filmwerk) - Abmahnung durch die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg - polyband Medien GmbH
Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg versendet zur Zeit eine vielzahl von Abmahnungen bzgl. des Filmwerks Iron Sky im Auftrag des Rechteinhabers polyband Medien GmbH . Dabei soll die Firma Guardaley Ltd. festgestellt haben, dass der Film Iron Sky zum Download im Internet ohne Einwilligung der polyband Medien GmbH durch den Abmahner angeboten wurde. In der Betreffzeile der Abmahnung heißt es: Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen.
Vergleichsangebot von Sasse & Partner
Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg bietet in den Abmahnung an, die Sache schnell und außergerichtlich zu lösen. Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll bei Zahlung der Vergleichssumme i.H.v. 800,00 € außergerichtlich erledigt sein. Wir empfehlen, diese Forderung nicht ungeprüft zu begleichen. Es ist durchaus denkbar, dass die Forderung nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe besteht.
Empfohlenes Vorgehen - Reaktion auf Iron Sky (Filmwerk) - Abmahnungen
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Sasse & Partner wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk Iron Sky sollten Sie nicht blind unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Erweiterung oder Beschränkung sinnvoll ist.
Die gesetzten Fristen sollten Sie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen unbedingt einhalten, um sich nicht der Gefahr des Erlasses einer kostspieligen einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage auszusetzen. Bei Iron Sky ist zudem zu beachten, dass der Kinostart in Deutschland am 4. April 2012 erfolgte. Teilweise wird in den Abmahnungen ein angeblicher Tatzeitpunkt genannt, der schon im Mai 2012 liegt, sodass die wichtige 1. Verwertungsphase noch nicht vorbei ist. So besteht bei Nichtabgabe die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Wir raten nicht dazu, die vorgefertigte Unterlassungserklärung von Sasse & Partner zu zeichnen. Vielmehr sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
Klagefreudigkeit von Sasse & Partner
Sasse & Partner haben in den letzten Jahren bereits in einigen Fällen Klage auf Zahlung einer Summe i.H.v. ca. 1.100,- € gegen Abgemahnte erhoben. Gemessen an der Gesamtzahl aller Abgemahnten dürfte es sich aber um eine sehr geringe Klagequote handeln.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Weiterlesen: Iron Sky - Filmwerk - Abmahnung - Kanzlei Sasse & Partner - polyband Medien GmbH
MDNA - Madonna (Musikalbum) - Abmahnung - Rasch - Universal Music GmbH
MDNA - Madonna (Musikalbum) - Abmahnung durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg - im Auftrag der Universal Music GmbH
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt zur Zeit für die Universal Music GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum MDNA der Künstlerin Madonna ab. Das Album soll über BitTorrent zum Download angeboten worden sein. Wie stetsbieten Rasch Rechtsanwälte an, die Sache durch einen Vergleich über 1.200,00 Euro zu einem schnellen und unkomplizierten Ende zu bringen.
Empfohlenes Vorgehen - Reaktion auf MDNA -Abmahnungen
Die von RASCH Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie unter keinen Umständen ungeprüft unterschreiben. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzlei Rasch beziehen sich auf sämtliche Werke der Universal Music GmbH. Hier sollte genau geprüft werden, ob Sie sich dazu für die nächsten 30 jahre binden möchten. Daneben enthält die Unterlassungserklärung Verpflichtungen, die Sie rechtlich gesehen nicht eingehen müssen. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist daher rechtlich nachteilhaft.
So verlangt RASCH Rechtsanwälte z.B., dass Sie sich vertraglich zur Zahlung eines ggf. der Höhe nach nicht gerechtfertigten Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € verpflichten, die dann fällig werden soll, wenn über Ihren Internetanschluss nochmals eine angebliche Urheberrechtsverletzung an von der Unterlassungserklärung erfassten Werkstücken festgestellt werden sollte. Da sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber nicht nur auf das Musikalbum MDNA der Künstlerin Madonna beschränkt, sondern das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH umfasst, ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht auf das notwendige Maß beschränkt.
Eine solch weitgehende Erklärung hätte zur Folge, dass die Vertragsstrafe immer dann ausgelöst werden würde, wenn irgendein Musiktitel der Universal Music GmbH über Ihren Internetanschluss verbreitet werden sollte und nicht nur das Musikalbum MDNA der Künstlerin Madonna .
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollten Sie sich daher im Zweifelsfall von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Vereinbaren Sie dabei aber VOR Beauftragung ein Pauschalhonorar, um nicht zuviel an Ihren eigenen Anwalt zu zahlen.
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Project X - Filmwerk - Abmahnung - Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Warner Bros. Entertainment GmbH
Project X - Filmwerk - Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Warner Bros. Entertainment GmbH
Die Komödie "Project X" soll im Internet zum Download angeboten worden sein. Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet daher im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH aus München Filesharing-Abmahnungen. Die im Mai 2012 erschienene Komödie mit Thomas Mann, Oliver Cooper, Jonathan Daniel Brown soll über einer bekannten Internet-Tauschbörse - Filesharing bzw. P2P Netzwerk zum Download angeboten worden sein.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte bieten Vergleich an
Waldorf Frommer Rechtsanwälte bieten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH an, die Angelegenheit gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 956,00 € nicht weiter zu verfolgen.
Unsere Empfehlung
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Project X" sollten Sie nicht blind unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Erweiterung oder Beschränkung sinnvoll ist.
Für den Fall, dass Sie einen Anruf von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten, raten wir dazu, keine Informationen über den Sachverhalt zu geben, sondern das Gespräch freundlich aber bestimmt zu beenden.
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Abmahnung HMS.Barthelmeß Görzel Filmwerk "Njanki"
Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel - Abmahnung von Aegis Multimedia Service GmbH
Erstmalig wurde uns im Juni 2012 eine Abmahnung von einem Madanten zur Bearbeitung vorgelegt, die von der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel ausgesprochen wurde. Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel mahnt im Namen der Aegis Multimedia Service GmbH ab. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk "Njanki". Es wird behauptet, dass dieser Film angeblich innerhalb einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein soll. Daneben wird dargetan, dass durch diese angebliche Urheberrechtsverletzung der Rechteinhaberin Aegis Multimedia Service GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustünden.
Daher wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Vergleichsbetrag zur Abgeltung der weiteren Ansprüche i.H.v. 980,00 € gefordert. Nach Durchsicht der vorgefertigten Unterlassungserklärung können wir leider nicht empfehlen, diese zu unterzeichnen und abzugeben. Mit Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung würde der Unterzeichner ein verdecktes Schuldanerkenntnis abgeben und sich vertraglich dazu verpflichten, den Pauschalbetrag auf benanntes Konto einzuzahlen.
Wir können jedoch auch nicht empfehlen, den Pauschalbetrag ungeprüft und vollständig zu zahlen. Es ist durchaus möglich, dass Zahlungsansprüche zumindest nicht in dieser Höhe bestehen.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
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Unheilig - Abmahnung - Rasch Rechtsanwälte - Universal Music GmbH - "Lichter der Stadt" (Musikalbum)
Unheilig - Album "Lichter der Stadt" - Abmahnung durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
Unheilig - Das Album "Lichter der Stadt" der Künstlergruppe "Unheilig" soll im Internet zum Download angeboten worden sein. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg versendet daher im Auftrag der Universal Music GmbH aus Berlin Filesharing-Abmahnungen. Das Album "Lichter der Stadt" wurde im März dieses Jahres veröffentlicht und ist der vierte Lomgplayer der angesagten Künstler.
Rasch Rechtsanwälte bieten Vergleich an
Rasch Rechtsanwälte bieten im Namen der Universal Music GmbH an, die Angelegenheit gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 1.200,00 € nicht weiter zu verfolgen. Wir empfehlen dringend,
Unsere Empfehlung
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Album "Lichter der Stadt" sollten Sie nicht blind unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Erweiterung oder Beschränkung sinnvoll ist.
Für den Fall, dass Sie einen Anruf von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten, raten wir dazu, keine Informationen über den Sachverhalt zu geben, sondern das Gespräch freundlich aber bestimmt zu beenden.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Prüf- und Kontrollpflichten bei Filesharing-Abmahnungen - OLG Köln äußert sich zu Prüf- und Kontrollpflichten gegenüber dem Ehepartner
Vor Kurzem wurde eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11) bekannt, in der sich die Richter mit der Frage auseinandersetzen mussten, ob und inwieweit Prüf- und Kontrollpflichten gegenüber einem Ehepartner bestehen.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Über den Internetanschluss der Beklagten wurde ein Computerspiel rechtswidrig angeboten. Die Inhaberin des Urheberrechts an dem Computerspiel hatte durch ein beauftragtes Unternehmen von dieser Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt und die Beklagte daraufhin abgemahnt. Gegen diese Abmahnung verteidigte sich die Beklagte mit der Argumentation, dass sie das Computerspiel selbst gar nicht angeboten habe. Vielmehr habe ihr – zwischenzeitlich verstorbener – Ehemann den Internetanschluss zumeist genutzt. Den Sachverhalt konnte sie vor seinem Tod jedoch nicht mehr erläutern.
Der Senat nahm diesen Fall zum Anlass, um nochmals die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast zu konkretisieren. Anders als von vielen Abmahnanwälten noch angeführt wird, hat die sekundäre Beweislast keine vollständige Beweislastumkehr zur Folge. Die Beklagte hat also nicht lückenlos darzulegen, dass sie die Rechtsverletzung nicht begangen habe. Vielmehr reicht es aus, wenn die Annahme dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen habe, erschüttert wird. Diesem Erfordernis kam die Beklagte vorliegend nach, da sie darlegen konnte für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich zu sein.
Ebenso sei sie auch nicht im Zuge der weitergehenden Störerhaftung zu belangen. Diese wäre nur einschlägig wenn eine Prüf- und Kontrollpflicht der Beklagten gegenüber ihrem Ehemann bestünde, gegen die sie verstoßen hätte. Von einer solchen Kontrollpflicht unter Ehegatten ist nach Ansicht der Richter aber nicht auszugehen. Lediglich wenn der Ehegatte bereits über den Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte, würden etwaige Prüf- und Kontrollpflichten entstehen.
Dabei darf diese Rechtsprechung nicht mit etwaigen Überwachungspflichten gegenüber (minderjährigen) Kindern verwechselt werden. Dort bestehen regelmäßig Prüf- und Kontrollpflichten, auch wenn der Umfang hier noch nicht abschließend geklärt wurde.
Für den Verbraucher ist diese Entscheidung zunächst ein Erfolg. Ob dieser Erfolg jedoch bestand hat wird sich noch zeigen, da das OLG die Revision zum BGH zugelassen hat.
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Fareds Klage - Aergo Trade GmbH - 2012
Kanzlei FAREDS erhebt Klage i.A. der Aergo Trade GmbH vor dem Amtsgericht Hamburg
Vor kurzer Zeit ist uns eine Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH bekannt gewoden. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Im November 2011 wurde eine Abmahnung gegen den vermeintlichen Filesharer wegen Verletzung von Urheberrechten ausgesprochen. Diese erging im Auftrag der Aergo Trade GmbH.
Abgemahnt wurde das Stück „Other Ego - What's my name". Mit dem Abmahnschreiben wurde, wie stets, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von pauschal 450,00€ zur Abgeltung der Rechtsanwaltskosten und des Schadensersatzes gefordert.
Der Abgemahnte reagierte zunächst nicht auf das Schreiben, gab also auch keine Unterlassungserklärung ab. Folglich kam es zum gerichtlichen Mahnverfahren, welches durch die Aergo Trade GmbH eingeleitet wurde. Erst nach dem Vollstreckungsbescheid wurde Einspruch gegen diesen erhoben.
Die Aergo Trade GmbH begründete sodann die Klage vor dem Amtsgericht Hamburg. Insgesamt werden gegen den Abgemahnten Kosten in Höhe von 677,00€ geltend gemacht. Der Klage liegt ein Streitwert in Höhe von 6000,00€ zugrunde.
Dieser Vorgang zeigt, dass es zu einem hohen Kostenrisiko führt, wenn man eine Filesharing-Abmahnung schlicht ignoriert. Die erhobenen Vorwürfe sollten stets von den angeschriebenen Anschlussinhabern geprüft und bewertet werden und im Regelfall sollte mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert werden. Nichts zu tun kann sich schwer rächen, wie man an diesem Beispiel sehen kann.
Wir raten Ihnen dazu, im Zweifel einen kompetenten Rechtsrat einzuholen. So können Sie auf ihre Abmahnung angemessen reagieren und die Chancen erhöhen, dass es nicht zu einem nervenaufreibenden Klageverfahren kommt.
Daneben macht dieser Vorgang deutlich, dass sich die Klagequote in den nächsten Monaten und Jahren durchaus erhöhen könnte. Es ist verstärkt zu beobachten, dass die Kanzleien auf dem Klageweg versuchen, die vermeintlich bestehenden Ansprüche durchzusetzen.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Chartconatiner Abmahnungen: Anleitung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung [VIDEO]
Chartconatiner Abmahnungen: Anleitung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Marcus Dury erläutert, wie Sie bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung in Form einer sog. Chartcontainer-Abmahnung reagieren sollten.