ABMAHN-BLOG
Ivan Tsarevich i Seryy Volk (Filmwerk) - Abmahnung - Rechtsanwälte Kornmeier & Partner - Baseprotect GmbH
Ivan Tsarevich i Seryy Volk (Filmwerk) - Abmahnung - Rechtsanwälte Kornmeier & Partner - Baseprotect GmbH
Von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt, liegen seit einiger Zeit gleich mehrere Filesharing Abmahnungen, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Ivan Tsarevich - I Seryy Volk" vor. Die Abmahnungen bzgl. des Filmwerks „Ivan Tsarevich - I Seryy Volk"werden dabei im Auftrag der Baseprotect GmbH aus Kaiserslautern ausgesprochen.
Vergleichsangebot von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte bieten wie üblich an, die Sache gegen Zahlung eine Pauschalbetrages und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung außergerichtlich einvernehmlich beizulegen. Bemerkenswert ist, wie zeitnah die Abmahnungen bzgl. des Filmwerks „Ivan Tsarevich - I Seryy auf die angeblichen Tatzeitpunkte hin erfolgte.
Empfohlenes Vorgehen
Wir können nicht empfehlen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung blind zu zeichnen. Wenn Sie diese abgeben, verpflichten Sie sich vertraglich, auch den geforderten Vergleichsbetrag zu entrichten. Dabei sollte stets überprüft werden, ob ein Anspuch überhaupt und auch der Höhe nach besteht. Daneben sollte immer genau geprüft werden, ob eine Beschränkung oder Erweiterung der Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Eine Erweiterung der Unterlassungserklärung kann dann sinnvoll sein, wenn mehrere Werke im P2P Netzwerk runtergeladen und damit oftmals auch anderen zum Download angeboten wurden. Dies hängt insgesamt von den Umständen des Einzelfalles ab!
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Werken der Baseprotect GmbH erhalten haben, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten:
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Bildquelle: © fovito - Fotolia.com
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
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Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Rückruf und kostenfreier Erstkontakt |
Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! persönlich zur Verfügung.
Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.