Max Herre - Hallo Welt ! - Abmahnung - im Auftrag der Universal Music GmbH
Hallo Welt! - Max Herre - Abmahnung: Im Auftrag der Universal Music GmbH werden momentan Filesharing Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Hallo Welt! des Künstlers Max Herre ausgesprochen. Das aktuelle Muaikalbum Hallo Welt! des deutschen Popsängers Max Herre ist seit dem 24.08.2012 auf dem Markt. Die gesetzten Fristen sollten Sie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen unbedingt einhalten, um sich nicht der Gefahr des Erlasses einer kostspieligen einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage auszusetzen.
Vergleichsangebot von RASCH Rechtsanwälte
Die Kanzlei RASCH Rechtsanwälte aus Hamburg macht wiederum ein Vergleichsangebot über 1.200,00 € zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Das Musikalbum Hallo Welt! der Künstlers Max Heere soll dabei angeblich über eine Bekannte P2P-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.
Empfohlenes Vorgehen
Die von RASCH Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Hallo Welt! des Künstlers Max Herre sollten Sie nicht blind unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Erweiterung oder Beschränkung sinnvoll ist. Daneben ist stets zu prüfen, ob der geforderte Betrag zur Kostenerstattung in dieser Höhe berechtigt ist. So verlangt Rasch Rechtsanwälte in der Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Hallo Welt! der Künstlerin Max Herre z.B., dass Sie sich vertraglich zur Zahlung eines ggf. der Höhe und dem Grunde nach nicht gerechtfertigten Betrages i.H.v. 5.001,00 € verpflichten. Darüber hinaus fordern Rasch Rechtsanwälte üblicherweise in der vorgefertigten Unterlassungserklärung eine Verpflichtung hinsichtlich des gesamten Musikrepertoires der Universal Music GmbH. RASCH Rechtsanwälte haben in diesem Jahr bereits in einigen Fällen Klage gegen Abgemahnte erhoben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Werken der Universal Music GmbH erhalten haben, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten:
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
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Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Rückruf und kostenfreier Erstkontakt |
Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! persönlich zur Verfügung.
Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.