Chartconatiner Abmahnung: Anleitung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Marcus Dury erläutert, wie Sie bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung in Form einer sog. Chartcontainer-Abmahnung reagieren sollten.
Wenn die Abmahnung den "Upload" eines Musikstückes betrifft, das sich auf einem Musik-Sampler (sog. Compilation) oder auf einem sog. Chartcontainer (z.B. German Top100 Single Charts) befunden haben soll, sind sogenannte Folgeabmahnungen zu befürchten. Folgeabmahnungen können von der selben Kanzlei eintreffen, die bereits abgemahnt hat, oder von anderen Kanzleien kommen.
Die Gefahr von Folgeabmahnungen steht und fällt aber mit den Umständen des Einzelfalles, insb. der Nutzungsintensität der Tauschbörse durch den Rechtsverletzer und der Art des abgemahnten Werkstückes. Sind mehrer Rechteinhaber an dem bereits abgemahnten Werkstück beteiligt? Lässt sich nachvollziehen, ob ein massenhafter Missbrauch des Internetanschlusses stattgefunden hat?
In solchen Fällen können die Muster -Unterlassungserklärungen aus dem Internet zwar auch helfen, aber sinnvoller ist es, einer sog. (auf den Chartcontainer / Sampler) erweiterte Unterlassungserklärung abzugeben, um so zumindest weiteren, zukünftigen Abmahnungen der gleichen Abmahnkanzlei der Boden zu entziehen. Gegen Abmahnungen von anderen Kanzleien kann die Abgabe einer sog. vorbeugenden Unterlassungserklärung helfen. Sobald eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, fehlt es Folgeabmahnungen an der erforderlichen Wiederholungsgefahr.
Im Chart-Bereich mahnen insbesondere folgende Kanzleien regelmäßig ab:
- Rasch Rechtsanwälte (Universal Music und EMI)
- Waldorf Frommer Rechtsanwälte (Sony Music)
- FAREDS
- Nümann + Lang
- Zimmermann & Decker
- Kornmeier
- Denecke, von Haxthausen & Partner
Eine erweiterte Unterlassungserklärung und auch eine vorbeugende Unterlassungserklärung sind jeweils besondere Formen der modifizierten Unterlassungserklärung.
Beide lassen die Wiederholungsgefahr entfallen und vermindern den Streitwert erheblich, wodurch eine Klage für die Abmahnkanzlei finanziell kaum noch lohnt.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen eine Chartcontainer-Abmahnung oder Sampler-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
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Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.