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Rubbeldiekatz (Filmwerk) - Abmahnung - Waldorf Frommer im Auftrag der Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH

Rubbeldiekatz - Abmahnung - Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen zur Zeit auch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Rubbeldiekatz ab. Der im letzten Jahr erschienene Film Rubbeldiekatz soll im Mai 2012 über die Tauschbörse bittorrent zum Download angeboten worden sein. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH

Gefahr einer einstweiligen Verfügung

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen angebliche Rechtsverstöße am Film Rubbeldiekatz der letzten 3-4 Wochen ab. Die "Dringlichkeitsfrist" für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung könnte daher noch nicht abgelaufen sein.

 

Vergleichsangebot: 956,- € und Abgabe einer Unterlassungserklärung

Waldorf Frommer Rechtsanwälte bieten wieder an, die Sache gegen Zahlung von 956,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung abschließend zu regeln.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben. Sie verpflichten sich damit gleichzeitig zur Zahlung des Vergleichsbetrages. Dies können wir nicht empfehlen!

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.

Kosten entstehen Ihnen hierdurch keine.
 
Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:

1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.

2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.

3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.

4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.

5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.


Unabhängig davon, ob Sie unmittelbar persönlich die angebliche Urhebberrechtsverletzung begangen haben, ob es ein Mitbenutzer Ihres Anschlusses war oder ob Sie die Abmahnung aus heiterem Himmel trifft, raten wir dazu, erst einmal keine Zahlung an die Abmahnkanzlei zu leisten. Auch wenn die Rechtsprechung die verschuldensunabhängige Haftung des Anschlussinhabers (Störerhaftung) unter bestimmten Umständen bejaht, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Ansprüche der Gegenseite zumindest nicht in der geforderten Höhe bestehen. Die Klagequote ist insgesamt extrem gering. Auch wenn die Abmahnkanzleien die Anwendbarkeit der Deckelung der Abmahnkosten in Ihren Abmahnungen teilweise schon vorbeugend bestreiten, gibt es auch Gerichtsentscheidungen, in denen Gerichte die Bagatellfallregelung des § 97a Abs. 2 UrhG für anwendbar erklärt haben. Wenn § 97a Abs.2 UrhG eingreift sind maximal 100,00 EUR zu zahlen. In der Praxis können Sie jedoch auch die Zahlung dieses Betrages durch eine richtige Reaktion auf die Abmahnung häufig vermeiden. Eine Garantie kann Ihnen dabei aber seriöserweise kein Anwalt geben, denn bei der Verweigerung der eingeforderten Zahlung besteht immer ein geringes Restrisiko verklagt zu werden.
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Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. persönlich zur Verfügung.

Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.

Filesharing Abmahnung Anwalt

Mandanten-Feedback

Spitzen Kanzlei wenn man Probleme mit Filesharing hat Schnelle kompetente und freudliche Beratung und Hilfe Kann ich jeder Zeit mit gutem Gewissen weiter empfehlen mochmals vielen Dank

Olaf S.
Oct 22, 2010

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