Abmahnung - "I've come to Life"Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe mahnt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme "I’ve come to life”. ab Rechteinhaber sollen die Songwriter Christoph Buseck, Florian Jakob u. Raph Schillebeeckx" sein. Die Abmahnungen, die uns diese Woche erreichten, bezogen sich auf den Chartcontainer "GermanTOP100 vom 29.11.2010". Der Umstand, dass die abgemahnten Titel sich angeblich auf einem Chartcontainer befunden haben sollen, steigert das Risiko von sogenannten Folgeabmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang und auch von anderen Kanzleien erheblich. Nümann + Lang mahnt unter anderem auch im Auftrag der Styleheads GmbH (also für Culcha Candela Songs) ab. Nümann & Lang vertreten darüber hinaus noch andere Chart-Musiker, so dass auch noch mehr Nümann & Lang Abmahnungen nachfolgen können. Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Vielmehr raten wir dazu, bei Chartcontainern immer zumindest auf den Chartcontainer erweiterte Unterlassungserklärungen abzugeben. Nur so können Sie die Wiederholungsgefahr auch für andere Titel auf dem Chartcontainer ausräumen. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Erweiterungen der Unterlassungserklärung einen Werkbezug aufweist, sonst könnte die Erweiterung zu unbestimmt und damit nicht geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen; Sie wäre für andere Werkstücke unwirksam. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
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Im Dezember 2010 hat die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf-Frommer, München, einen Mahnbescheid gegen einen im Jahr 2007 Abgemahnten beantragt. Der Abgemahnte hatte sich nach Erhalt der Abmahnung im Oktober 2007 falsch verhalten, indem er nicht auf die Anschreiben der Kanzlei Waldorf-Frommer reagierte.
Nachdem für ca. 2 Jahre keine weitere Kontaktaufnahme erfolgte, hat sich die Kanzlei Waldorf-Frommer nun, kurz vor der eintretenden Verjährung zum 31. Dezember 2010, dazu entschlossen, den angeblich bestehenden Kostenerstattungsanspruch sowie mit der angeblichen Urheberrechtsverletzung einhergehenden Schadensersatzansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen.
Der Abgemahnte hat sich erst nach Erhalt des Mahnbescheides an uns gewendet. Wir haben die Sache nun übernommen und zunächst geraten, eine entsprechende, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch ist es der Gegenseite nicht mehr möglich, irgendwelche angeblich bestehenden Unterlassungsansprüche einzuklagen. Der Streitwert wird drastisch reduziert. In einem weiteren Schritt haben wir Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. UPDATE 17.03.2011:
Bislang hat es keine weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit gegeben. Die Kanzlei Waldorf-Frommer Rechtsanwälte hat bislang nicht die Abgabe der Angelegenheit zum Gericht der Hauptsache beantragt. d.h. es ist wahrscheinlich, dass die Sache mittlerweile verjährt ist. Nach Erhalt des Mahnbescheides und unserem Widerspruch Ende Dezember 2010 dürfte dies mittlerweile der Fall sein. Anzeichen für eine Hemmung der Verjährung, z.B. durch Vergleichsverhandlungen sind nicht ersichtlich.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt zur Zeit angebliche Urheberrechtsverletzungen am Musikalbum "Hard Knocks" von Joe Cocker ab. Uns liegen mehrere solcher Abmahnungen vor. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der "Sony Music Entertainment Germany GmbH". Die Forderungshöhe beträgt 856,- Euro. Die von Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht blind unterschrieben werden. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Beschränkung oder Erweiterung der Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
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- "Art of Anal" - Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte - Digi Protect GmbH - Art of Anal (Filmwerk)
- "New Moon - Biss zum Morgengrauen" - Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Tele München Fernseh GmbH & Co. - New Moon - Biss zum Morgengrauen (Film)
- "Antichrist" - Abmahnung durch Baumgarten Brandt Rechtsanwälte - Zentropa ApS - Antichrist (Filmwerk)
- Styleheads-Abmahnung durch Nümann + Lang Rechtsanwälte - für Musikwerke der Styleheads GmbH (Culcha Candela) auf dem Chartcontainer: German Top 100 Single Charts



German Top 100 Single Charts - Abmahnung