In diesem Bereich von www.filesharinganwalt.de informieren wir Sie stets über die neuesten Abmahnungen, die zu uns hochgeladen werden. Darüber hinaus berichten wir über neue Urteile und Entscheidungen, die für die rechtliche Einordung und die rechtlich optimale Reaktion nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung relevant sind.

Abmahnung - "I've come to Life"

Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe mahnt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme "I’ve come to life”. ab

Rechteinhaber sollen die Songwriter Christoph Buseck, Florian Jakob u. Raph Schillebeeckx" sein.

Die Abmahnungen, die uns diese Woche erreichten, bezogen sich auf den Chartcontainer "GermanTOP100 vom 29.11.2010". Der Umstand, dass die abgemahnten Titel sich angeblich auf einem Chartcontainer befunden haben sollen, steigert das Risiko von sogenannten Folgeabmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang und auch von anderen Kanzleien erheblich. Nümann + Lang mahnt unter anderem auch im Auftrag der Styleheads GmbH (also für Culcha Candela Songs) ab. Nümann & Lang vertreten darüber hinaus noch andere Chart-Musiker, so dass auch noch mehr Nümann & Lang Abmahnungen nachfolgen können.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Vielmehr raten wir dazu, bei Chartcontainern immer zumindest auf den Chartcontainer erweiterte Unterlassungserklärungen abzugeben. Nur so können Sie die Wiederholungsgefahr auch für andere Titel auf dem Chartcontainer ausräumen. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Erweiterungen der Unterlassungserklärung einen Werkbezug aufweist, sonst könnte die Erweiterung zu unbestimmt und damit nicht geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen; Sie wäre für andere Werkstücke unwirksam.

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

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Im Dezember 2010 hat die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf-Frommer, München, einen Mahnbescheid gegen einen im Jahr 2007 Abgemahnten beantragt. Der Abgemahnte hatte sich nach Erhalt der Abmahnung im Oktober 2007 falsch verhalten, indem er nicht auf die Anschreiben der Kanzlei Waldorf-Frommer reagierte.
Nachdem für ca. 2 Jahre keine weitere Kontaktaufnahme erfolgte, hat sich die Kanzlei Waldorf-Frommer nun, kurz vor der eintretenden Verjährung zum 31. Dezember 2010, dazu entschlossen, den angeblich bestehenden Kostenerstattungsanspruch sowie mit der angeblichen Urheberrechtsverletzung einhergehenden Schadensersatzansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen.

Der Abgemahnte hat sich erst nach Erhalt des Mahnbescheides an uns gewendet. Wir haben die Sache nun übernommen und zunächst geraten, eine entsprechende, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch ist es der Gegenseite nicht mehr möglich, irgendwelche angeblich bestehenden Unterlassungsansprüche einzuklagen. Der Streitwert wird drastisch reduziert.

In einem weiteren Schritt haben wir Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.
UPDATE 17.03.2011:
Bislang hat es keine weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit gegeben. Die Kanzlei Waldorf-Frommer Rechtsanwälte hat bislang nicht die Abgabe der Angelegenheit zum Gericht der Hauptsache beantragt. d.h. es ist wahrscheinlich, dass die Sache mittlerweile verjährt ist. Nach Erhalt des Mahnbescheides und unserem Widerspruch Ende Dezember 2010 dürfte dies mittlerweile der Fall sein. Anzeichen für eine Hemmung der Verjährung, z.B. durch Vergleichsverhandlungen sind nicht ersichtlich.

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt zur Zeit angebliche Urheberrechtsverletzungen am Musikalbum "Hard Knocks" von Joe Cocker ab. Uns liegen mehrere solcher Abmahnungen vor. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der "Sony Music Entertainment Germany GmbH".

Die Forderungshöhe beträgt 856,- Euro.

Die von Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht blind unterschrieben werden. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Beschränkung oder Erweiterung der Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

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Abmahnung_logoGerman Top 100 Single Charts - Abmahnung

 Uns liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für angebliche Urheberrechtsverletzungen an mehreren Musiktiteln vor. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der "Universal Music GmbH". Die Musiktitel sollen sich auf dem Chartcontainer "German Top 100 Single Charts" befunden haben. In einem Fall handelt sich um folgende Musikwerke:

  • "Life Without You" - Künstler: "Stanfour"
  • "Schland O Schland" - Künstler: "Uwu Lena"
  • "'54, '74, '90, 2010" - Künstler: "Sportfreunde Stiller"
  • "Song for Sophie" - Künstler: "Aura Dione"
  • "Roots To Grow" - Künstler: "Stefanie Heinzmann Feat. Gentleman"
  • "Schwarz und Weiss" - Künstler: "Oliver Pocher"
  • "Brother" - Künstler: "Smashproof"
  • "Football's Coming Home" - Künstler: "Hermes House Band"
  • "Try Try Try" - Künstler: "Michael Squire"

Bei Chartcontainern ist das Risiko von sogenannten Folgeabmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte und auch von anderen Kanzleien besonders groß. Es ist auch nicht klar, ob durch die Abmahnung alle Tonwerke von Universal Music in dem Chartcontainer mit erfasst wurden.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, die RASCH RAe mitliefert. Vielmehr raten wir dazu, bei Chartcontainern immer zumindest auf den Chartcontainer erweiterte Unterlassungserklärungen abzugeben. Nur so können Sie die Wiederholungsgefahr auch für andere Titel auf dem Chartcontainer ausräumen. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Erweiterungen der Unterlassungserklärung einen Werkbezug aufweist, sonst könnte die Erweiterung zu unbestimmt und damit nicht geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen; Sie wäre für andere Werkstücke unwirksam.“

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Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe durchforstet offenbar ihren Bestand an Altfällen. Sie mahnt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen im September 2009 an dem Musikwerk "Evacuate the dancefloor" ab. Nur von der Kanzlei Baumgarten Brandt ist uns ebenfalls bekannt, dass noch angebliche Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2009 bearbeitet werden. Die Abmahnung erfolgte im Namen der angeblichen Rechteinhaber Alan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter.

Die Abmahnungen, die uns diese Woche erreichten, bezogen sich auf den Chartcontainer "GermanTOP100 vom 07.09.2009 MiN|STRY seeded bywww.p2p-crew.to". Der Umstand, dass die abgemahnten Titel sich angeblich auf einem Chartcontainer befunden haben sollen, steigert das Risiko von sogenannten Folgeabmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang und auch von anderen Kanzleien erheblich. Nümann + Lang mahnt unter anderem auch im Auftrag der Styleheads GmbH (also für Culcha Candela Songs) ab.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Vielmehr raten wir dazu, bei Chartcontainern immer zumindest auf den Chartcontainer erweiterte Unterlassungserklärungen abzugeben. Nur so können Sie die Wiederholungsgefahr auch für andere Titel auf dem Chartcontainer ausräumen. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Erweiterungen der Unterlassungserklärung einen Werkbezug aufweist, sonst könnte die Erweiterung zu unbestimmt und damit nicht geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen; Sie wäre für andere Werkstücke unwirksam.

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

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Abmahnung_logo Schutt Waetke - Abmahnung - Twelve

Uns liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe für angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Twelve" vor. Die Abmahnungen werden im Auftrag der "TOBIS Film GmbH & Co. KG" ausgesprochen

Die Forderungshöhe beträgt 750,- €. Ob die "TOBIS Film GmbH & Co. KG" tatsächlich ausreichende Rechte für das abgemahnte Werkstück besitzt, wird bei den Abmahnungen nicht belegt.

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte arbeitet sehr schnell und mahnt angebliche Rechtsverstöße um den 20.10.2010 ab, so dass die Kanzlei möglicherweise erst Anfang November Kenntnis von der Identität der Abgemahnten erhalten hat. Durch das zeitnahe Vorgehen der Abmahnkanzlei ist es nicht ausgeschlossen, dass die "Dringlichkeitsfrist" noch nicht vorbei ist, so dass Schutt, Waetke Rechtsanwälte noch eine einstweilige Verfügung beantragen könnten. Dies ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber auf grund der geschilderten Umstände auch nicht ausgeschlossen.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung, sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung von Schutt, Waetke Rechtsanwälte unterschreiben.

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

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Mandanten-Feedback

Die Angelegenheit wurde schnell und kompetent geregelt. Nach dem Upload der Abmahnung erhielt ich einen Rückruf von der Kanzlei und wurde ausführlich beraten. Bis jetzt habe ich nicht mehr von der Gegenseite gehört.

Michael W.
Oct 22, 2010

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