In diesem Bereich von www.filesharinganwalt.de informieren wir Sie stets über die neuesten Abmahnungen, die zu uns hochgeladen werden. Darüber hinaus berichten wir über neue Urteile und Entscheidungen, die für die rechtliche Einordung und die rechtlich optimale Reaktion nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung relevant sind.

Dubiose Winterstein-Abmahnung per E-Mail - Fälschung - Fake

Fotolia_16913069_kleinHeute hat uns eine Nachricht eines Betroffenen erreicht, der folgende E-Mail, angeblich von der Kanzlei Winterstein, erhalten hat:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass uns die Firmen



1. Universal Pictures International Germany GmbH,
Hahnstraße 31, 60528 Frankfurt am Main,

2. Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH,
Neumarkter Str. 28,  81673 München,

mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen
gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials
gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da
am **.**.2011 um **:**:** Uhr (MESZ)
über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse „**.***.***.***")
Musik- und Filmmaterial
heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist.

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Abmahnung_logoA Nannys Secret - Los Banditos Films GmbH - Abmahnung

 Momentan liegen uns mehrere Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Diese mahnt im Auftrag der "Los Banditos Films GmbH" den Thriller "A Nannys Secret" ab. Für das angebliche Bereitstellen dieses Streifens in einem sog. P2P Netzwerk fordert Fareds die übliche Vergleichssumme i.H.v. 850,00 €, um die Sache unkompliziert und außergerichtlich zu beenden. Daneben wird, wie stets, eine Unterlassungserklärung gefordert, um den evtl. bestehenden Unterlassungsanspruch zu erfüllen. 

Wir können nicht empfehlen, die von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  vorgefertigte Unterlassungserklärung zu zeichnen. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Beschränkung oder Erweiterung der Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

Darüber hinaus enthält die Unterlassungserklärung Verpflichtungen, die Sie nicht eingehen müssen und ist somit rechtlich nachteilhaft. Beispielsweise würden Sie sich bei Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung vertraglich verpflichten, den Vergleichsbetrag i.H.v. 850,00 € an die Gegenseite zu zahlen. Dabei ist es keineswegs sicher, dass ein Anspruch auf Zahlung der 850,00 € auch in dieser Höhe besteht.

Was sollten Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung wegen Filesharingnicht tun?

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

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Dubiose Telefonanrufe nach Filesharingabmahnung

Fotolia_16913069_kleinHeute hat uns eine Nachricht eines Mandanten erreicht, der berichtet, dass er im Namen einer Kanzlei wegen einer Filesharing-Abmahnung von dem Call-Center einer Inkassofirma angerufen wurde.

Der Mandant wurde ursprünglich tatsächlich von der Kanzlei ****** & ****** wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, danach wurde die angeblich bestehende Forderung aus der Filesharing-Abmahnung an ein Inkassounternehmen weiterverkauft.

In seiner E-Mail berichtet er wie folgt:

Ich hatte gerade einen Anruf, angeblich von der Kanzlei ****** & ******. Die Art und Weise des Anrufes, anonyme Nummer und keine definitiven Aussagen zum Fall etc., lassen eher auf ein Callcenter schließen. Ich habe darauf verwiesen das meine rechtliche Vertretung der einzige Ansprechpartner ist.
Ich habe bewusst keine Namen genannt, die Anruferin wusste auch keine - was doch merkwürdig ist.
Eine ziemlich freche Masche, mit der scheinbar versucht wird die Leute anzugehen, wie ich finde. Der Name der Kanzlei wurde auch nur auf gezielter Nachfrage überhaupt genannt.

Das Verhalten des Mandanten, keine Informationen herauszugeben und das Gespräch freundlich aber bestimmt zu beenden, war genau richtig. Sollten Sie auch irgendwelche dubiose Anrufe, von Abmahnkanzleien oder Inkassofirmen, erhalten, raten wir ebenfalls dazu, nicht auf irgendetwas einzugehen, keine Informationen zu geben und das Gespräch schnellstmöglich zu beenden. Sollten Sie einen Anwalt haben, der Sie vertritt, informieren Sie diesen umgehend unter Angabe des Namens des Anrufers und der Firma.

Anwaltskanzleien ist es berufsrechtlich verboten, anwaltlich vertretene Gegner unmittelbar, unter Umgehung des Anwalts der Gegenseite, zu kontaktieren. In letzter Konsequenz kann dies zu einer Rüge der zuständigen Anwaltskammer führen.

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Abmahnung_logoDie Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt zur Zeit für die Universal Music GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem in die Jahre gekommenen Klassiker "Back to Black" der mittlerweile verstorbenen Künstlerin "Amy Winehouse" ab. Das Album soll über BitTorrent zum Download angeboten worden sein. Wie stets  bieten Rasch Rechtsanwälte an, die Sache durch einen Vergleich über 1.200,00 Euro zu einem schnellen und unkomplizierten Ende zu bringen.

Die von RASCH Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie unter keinen Umständen ungeprüft unterschreiben. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzlei Rasch beziehen sich auf sämtliche Werke, die von dieser Kanzlei abgemahnt werden können. Hier sollte genau geprüft werden, ob Sie sich dazu für die nächsten 30 jahre binden möchten. Daneben enthält die Unterlassungserklärung Verpflichtungen, die Sie rechtlich gesehen nicht eingehen müssen. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist daher rechtlich nachteilhaft.

So verlangt RASCH Rechtsanwälte z.B., dass Sie sich vertraglich zur Zahlung eines ggf. der Höhe nach nicht gerechtfertigten Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € verpflichten. der dann fällig werden soll, wenn über Ihren Internetanschluss nochmals eine angebliche Urheberrechtsverletzung an von der Unterlassungserklärung erfassten Werkstücken festgestellt werden sollte. Da sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber nicht nur auf das Musikalbum "Back to Black" der Künstlerin "Amy Winehouse" beschränkt, sondern das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH umfasst, ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht auf das notwendige Maß beschränkt.

Eine solch weitgehende Erklärung hätte zur Folge, dass die Vertragsstrafe immer dann ausgelöst werden würde, wenn irgendein Musiktitel der Universal Music GmbH über Ihren Internetanschluss verbreitet werden sollte und nicht nur das Musikalbum "Back to Black" der Künstlerin "Amy Winehouse".

Durch die extrem weit gefasste Unterlassungserklärung steigt aber die Gefahr einer Verletzung der abgegebenen Unterlassungserklärung und somit der Fälligkeit der Vertragsstrafe. Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch unterschreiben, sondern es sollte geprüft werden, ob es im Einzelfall Sinn macht, die Unterlassungserklärung nicht auf das Musikalbum "Back to Black" der Künstlerin "Amy Winehouse" zu beschränken.

Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollten Sie sich daher im Zweifelsfall von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Vereinbaren Sie dabei aber VOR Beauftragung ein Pauschalhonorar, um nicht zuviel an Ihren eigenen Anwalt zu zahlen.

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

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Abmahnung_logoWaldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen momentan im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH,  eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Rebelution" des Künstlers "Pitbull" ab. 

Das Album "Rebelution" des Künstlers "Pitbull" soll über BitTorrent zum Download angeboten worden sein. Auch in dieser Filesharing Abmahnung bieten Rasch Rechtsanwälte einen Vergleich über 956,00 Euro an.

Die von Waldorf Fromemr Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie unter keinen Umständen ungeprüft unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Beschränkung oder Erweiterung der Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Darüber hinaus enthält die Unterlassungserklärung Verpflichtungen, die Sie rechtlich gesehen nicht eingehen müssen. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist daher rechtlich nachteilhaft.

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Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

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OLG Köln setzt wieder ein Zeichen - Einfaches Bestreiten reicht aus  - OLG Köln 6 W 42/11 (Volltext)

AufklärungspflichtenVorbemerkung

Seit diesem Jahr zeigt das OLG Köln der Abmahnindustrie immer wieder die kalte Schulter. Auch im vorliegenden Beschluss hat der zuständige Senat wieder die rechtlichen Grenzen aufgezeigt.

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Mandanten-Feedback

Die Kommunikation mit dem Hern Dury und seinem Büro war absolut reibungslos. Auch nach mehrmaligem Schriftverkehr mit der Gegenseite, über Den Herr Dury mich immer informierte, ging die Sache gut für mich aus. Vielen Dank an dieser Stelle.

Marcell N.
Oct 24, 2010

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