
Die Kanzlei
Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt zur Zeit für die
Universal Music GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem in die Jahre gekommenen Klassiker
"Back to Black" der mittlerweile verstorbenen Künstlerin "
Amy Winehouse" ab. Das Album soll über
BitTorrent zum Download angeboten worden sein. Wie stets bieten
Rasch Rechtsanwälte an, die Sache durch einen Vergleich über
1.200,00 Euro zu einem schnellen und unkomplizierten Ende zu bringen.
Die von RASCH Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie unter keinen Umständen ungeprüft unterschreiben. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzlei Rasch beziehen sich auf sämtliche Werke, die von dieser Kanzlei abgemahnt werden können. Hier sollte genau geprüft werden, ob Sie sich dazu für die nächsten 30 jahre binden möchten. Daneben enthält die Unterlassungserklärung Verpflichtungen, die Sie rechtlich gesehen nicht eingehen müssen. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist daher rechtlich nachteilhaft.
So verlangt RASCH Rechtsanwälte z.B., dass Sie sich vertraglich zur Zahlung eines ggf. der Höhe nach nicht gerechtfertigten Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € verpflichten. der dann fällig werden soll, wenn über Ihren Internetanschluss nochmals eine angebliche Urheberrechtsverletzung an von der Unterlassungserklärung erfassten Werkstücken festgestellt werden sollte. Da sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber nicht nur auf das Musikalbum "Back to Black" der Künstlerin "Amy Winehouse" beschränkt, sondern das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH umfasst, ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht auf das notwendige Maß beschränkt.
Eine solch weitgehende Erklärung hätte zur Folge, dass die Vertragsstrafe immer dann ausgelöst werden würde, wenn irgendein Musiktitel der Universal Music GmbH über Ihren Internetanschluss verbreitet werden sollte und nicht nur das Musikalbum "Back to Black" der Künstlerin "Amy Winehouse".
Durch die extrem weit gefasste Unterlassungserklärung steigt aber die Gefahr einer Verletzung der abgegebenen Unterlassungserklärung und somit der Fälligkeit der Vertragsstrafe. Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch unterschreiben, sondern es sollte geprüft werden, ob es im Einzelfall Sinn macht, die Unterlassungserklärung nicht auf das Musikalbum "Back to Black" der Künstlerin "Amy Winehouse" zu beschränken.
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollten Sie sich daher im Zweifelsfall von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Vereinbaren Sie dabei aber VOR Beauftragung ein Pauschalhonorar, um nicht zuviel an Ihren eigenen Anwalt zu zahlen.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?