Project X - Filmwerk - Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Warner Bros. Entertainment GmbH
Die Komödie "Project X" soll im Internet zum Download angeboten worden sein. Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet daher im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH aus München Filesharing-Abmahnungen. Die im Mai 2012 erschienene Komödie mit Thomas Mann, Oliver Cooper, Jonathan Daniel Brown soll über einer bekannten Internet-Tauschbörse - Filesharing bzw. P2P Netzwerk zum Download angeboten worden sein.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte bieten Vergleich an
Waldorf Frommer Rechtsanwälte bieten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH an, die Angelegenheit gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 956,00 € nicht weiter zu verfolgen.
Unsere Empfehlung
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Project X" sollten Sie nicht blind unterschreiben. Es ist immer genau zu prüfen, ob eine Erweiterung oder Beschränkung sinnvoll ist.
Für den Fall, dass Sie einen Anruf von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten, raten wir dazu, keine Informationen über den Sachverhalt zu geben, sondern das Gespräch freundlich aber bestimmt zu beenden.
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?
Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.
Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:
1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.
2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.
3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.
5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.
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Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. persönlich zur Verfügung.
Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.





