Neue Klagen von Waldorf Rechtsanwälte, München
[Update 04.07.2011]
Nach uns vorliegenden Informationen hat die Kanzlei Waldorf Frommer ihre Gangart in den letzten Wochen etwas verschärft mehrere Klagen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken erhoben. Bislang wurden ca. 15 Klagen bekannt. Die Klagen wurden von Waldorf Frommer Rechtsanwälte alle vor dem Amtsgericht München erhoben.
Bei den uns bekannt gewordenen Klagen wurden jeweils Rechte an zumindest zwei verschiedene Werkstücken zum Gegenstand gemacht. Die Klagen wurden ab KW 22 eingereicht.
Die uns bekannten Kläger sind:
- Sony Music Entertainment GmbH
- Verlagsgruppe Random House GmbH (früher: Hörverlag)
Die uns bekannten Fälle betreffen jeweils Altfälle aus dem Jahr 2007, deren Verjährung gegen Ende Dezember 2010 durch Mahnbescheide gehemmt wurden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) mit Beschluss vom 20.05.2011 entschieden hat, dass die von Waldorf Rechtsanwälte bislang versendeten Filesharing-Abmahnungen keine Kostenerstattungsansprüche auslösen, da die von Waldorf unterbreiteten, vorgefertigten Unterlassungserklärungen nicht nur das abgemahnte Werkstück, das vermeintlich zum Upload angeboten wurde, umfassen, sondern das gesamte Sortiment des Musik- oder Film-Verlags bzw. Hörbuchproduzenten und zudem innerhalb der Abmahnung und in einer Fußnote der vorgefertigten Unterlassungserklärung darauf hingewiesen wurde, dass Einschränkungen ggf. zur Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung führen könnten.
Das OLG Köln hielt derartige Formulierungen für geeignet, Verbraucher von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abzuhalten.
Wen ein Verbraucher sich angesichts derartiger Formulierungen aber dazu entschließt, keine Unterlassungserklärung abzugeben und sodann mit einer einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen wird, muss der Abgemahnte laut OLG Köln die Kosten für ein solches Gerichtsverfahren nicht zahlen, auch wenn dem Grunde nach ein Unterlassungsanspruch zum Zeitpunkt der Abmahnung bestanden hat oder haben könnte (Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Aktenzeichen: 6 W 30/11).
Es bleibt angesichts der Klagen der Kanzlei Waldorf abzuwarten, ob sich das AG München für die Argumentation des OLG Köln interessieren wird.
Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche können weiterhin bestehen (ca. 200,00 - 500,00 € pro Werkstück). Im Rahmen der verschuldensunabhängigen Störerhaftung des Anschlussinhabers, greifen Schadensersatzansprüche aber nicht ein.
Betroffene, die von Waldorf Rechtsanwälte im Jahr 2007 abgemahnt wurden, aber keinen Mahnbescheid erhalten haben, sind auf der sicheren Seite, wenn die Verjährung nicht durch Vergleichsverhandlungen, etc. gehemmt wurde.
Sollten Sie eine Klage erhalten haben, raten wir dazu, sich schnellstmöglich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden, der sich im Bereich der Filesharing-Abmahnungen und der Prozessführung auskennt. Sie müssen innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung die Verteidigungsbereitschaft anzeigen und innerhalb von weiteren 14 Tagen auf die Klage erwidern.
Die Kosten eines eigenen Anwalts betragen bei einem Streitwert i.H.v. ca. 1.000,- € insgesamt ca. 276,- €. für die erste Instanz. Es ist nicht ratsam, sich gegen die Klage selbst, ohne fachkundige Hilfe zu verteidigen.
Sollten Sie ebenfalls von Waldorf-Rechtsanwälte abgemahnt worden sein oder eine Klage bzw. einen Mahnbescheid von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie Ihre Abmahnung / Ihre Klage ganz einfach zu uns hochladen, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen kostenfrei in Verbindung und helfen Ihnen:
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