Filesharing Abmahnungen abwehren !

Wenn Sie auf Filesharinganwalt.de gestoßen sind, haben Sie wahrscheinlich auch eine Filesharing Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung von einer sog. Abmahnkanzlei erhalten und fragen sich nun, ob Sie nun selbst einen Rechtsanwalt zur Abwehr der Filesharing-Abmahnung beauftragen sollen?

Grundsätzlich empfehlen wir, trotz der oftmals sehr kurzen Fristen, das Recht auf anwaltlichen Beistand wahrzunehmen. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie Ihre Abmahnung durchsehen. Schicken Sie uns hierfür Ihre Filesharing-Abmahnung einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder laden Sie die Filesharing-Abmahnung hier zu uns hoch.

Sie erhalten dann zeitnah einen kostenlosen Rückruf, in dem wir Sie über die Rechtslage aufklären und Ihnen schildern, welche Handlungsoptionen Sie besitzen. Unser Ziel ist es, den Schaden möglichst gering zu halten und dass Sie am elegantesten aus der Sache herauskommen.

Schritt 1   Schritt 2   Schritt 3   Schritt 4  
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Eingabe Ihrer Daten,
Abmahnung zum
Upload auswählen
  Abmahnung zu
uns uploaden
(als Bild oder PDF)
  Durchsicht der
Abmahnung
  Rückruf und
kostenfreie
Ersteinschätzung
 

Filesharing-Abmahnung jetzt kostenfrei online einreichen!


Ihr Vorteile:

Kostenfreier Upload und Rückruf:

Filesharing Abmahnung Der Upload der Abmahnung und der Rückruf sind kostenfrei. Lassen Sie sich über den Themenkomplex Filesharing-Abmahnung telefonisch informieren! Entscheiden Sie danach, ob Sie die Sache selbst in die Hand nehmen oder auf unsere Erfahrung vertrauen;

Große Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen:

Filesharing Abmahnung Wir haben in den letzten Jahren bereits eine sehr große Anzahl Filesharing-Abmahnungen bearbeitet. Auch in den Jahren 2011 und 2012 haben uns sehr viele Abgemahnte vertraut. Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn als Anwälte empfohlen. Zudem arbeiten wir bei der Netzwelt-Spendenaktion mit, einer Kriegskasse, deren Finanzmittel dafür verwendet werden, aussichtsreiche Prozesse durch die Instanzen zu finanzieren, um endlich einmal ein BGH-Urteil in Händen zu halten, das den Filesharing-Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen ein Ende bereitet;

Vertretung zum Pauschalpreis:

Filesharing Abmahnung Bei uns zahlen Sie nur einen vorab festgelegten Pauschalpreis. In jedem Fall gilt: Keine versteckten Kosten! Bei uns ist nicht nur die Abgabe der mod. UE im Preis enthalten, sondern die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung zu einem vorher vereinbarten Pauschalpreis;

Individuelle Bearbeitung: 

Filesharing Abmahnung Unsere internen Arbeitsabläufe sind erprobt, sie nehmen auf eine individuelle Bearbeitung der Mandate Rücksicht. Die modifizierte Unterlassungserklärung wird individuell auf jeden einzelnen Fall angepasst. Die richtige Formulierung in einer Unterlassungserklärung kann zukünftigen Filesharing-Abmahnungen der gleichen Abmahnkanzlei den Boden entziehen. Voraussetzung ist, dass die erneute (angebliche) Urheberrechtsverletzung vor dem Datum der Unterzeichnung der UVE liegt. Dies bietet sich insbesondere bei einer Abmahnung wegen eines sog. Chartcontainers (z.B. German TOP100 Single Charts) oder wegen eines Samplers an (z.B. Bravo Hits, etc.) bei denen das Risiko von Folgeabmahnungen erhöht ist;

Gute Erfolgsaussichten:

Filesharing Abmahnung Die meisten Filesharing-Abmahnungen können unserer Erfahrung nach ohne Zahlung an die Gegenseite bearbeitet werden. Sobald sich ein fachkundiger Rechtsanwalt bei der Abmahnkanzlei meldet, ziehen sich viele Abmahnkanzleien zurück und lassen die Sache auf sich beruhen. Eine Garantie hat man zwar nicht, denn ohne Zahlung verbleibt immer ein Restrisiko verklagt zu werden. Unserer Ansicht nach, könnten die massenhaften Filesharing-Abmahnungen aber rechtsmissbräuchlich sein. Wir raten daher nur in Ausnahmefällen zur Zahlung des geforderten Betrages. Unser Ziel ist es, eine Zahlung an die Gegenseite zu vermeiden!

Wir beraten Sie und regeln die Angelegenheit für Sie:

Alles was Sie tun müssen, ist die Abmahnung einzuscannen und kostenlos zu uns hochzuladen oder an unsere Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu senden. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen. DURY regelt das! Weiterführende Informationen zum Thema Filesharing Abmahnung und der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung finden Sie hier:

Rechtsanwaltskanzlei DURY
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (IT-Recht)
Fachanwalt für IT-Recht

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