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Kapitel 1: Filesharing Abmahnung erhalten? Was Tun? Grundlagenwissen
Seite 2 - Wie kommt der Abmahner an die Adresse
Seite 3 - Abwehr der Filesharing-Abmahnung
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Filesharing Abmahnung - Grundlagenwissen

Abmahnung_logoSie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun verhalten sollen? Keine Panik, Sie sind nicht der einzige Betroffene. Monatlich werden hunderte derartige Abmahnungen von spezialisierten Kanzleien verschickt.

Dieser Artikel schildert kurz und knapp die Grundlagen und Hintergründe des Unwesens der sogenannten Filesharing Abmahnungen und dient allen "Neuabgemahnten" zum Einstieg in den Themenbereich der Filesharing-Abmahnungen. Wenn Sie weiterlesen erfahren Sie in diesem und in den nachfolgenden Kapiteln, welche Handungsoptionen Sie haben und welche Fehler Sie unter keinen Umständen machen sollten.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen bietet das nachfolgende Video:

Sollte Ihnen alles über den Kopf wachsen und Sie das Gefühl haben, kompetente Hilfe an Ihrer Seite zu benötigen, scheuen Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Bei unserer Filesharing-Abmahn-Hotline (0800 - 101 44 63) erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren, wie Sie sich nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung im Regelfall am besten verhalten sollten. Sie können auch gerne Ihre Abmahnung kostenfrei zu uns hochladen.

Lassen Sie sich von der Filesharing Abmahnung nicht einschüchtern und zahlen Sie erst einmal nicht an die Abmahnkanzlei. Auch wenn die Fristen extrem kurz sind, sollten Sie sich nicht von Ihrem Recht auf anwaltliche Beratung abhalten lassen. Eine Reaktion am Tag des Fristablaufs durch einen spezialisierten Anwalt ist in der Praxis kein Problem.

Filesharing-Abmahnung? Was ist das?

Filesharing-Abmahnungen sind Schreiben einer Anwaltskanzlei, die wegen der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material an einem öffentlich zugänglichen Netzwerk versendet werden. Die Filesharing-Abmahnung trifft immer den Anschlussinhaber eines Internetanschlusses. Für den Erhalt einer Filesharing-Abmahnung spielt es keine Rolle, ob der Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, ob überhaupt  Kenntnis von irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen besteht oder ob der Internetanschluss von unbefugten Dritten missbraucht wurde, d.h. gehackt wurde.

Der angebliche Urheberrechtsverletzer wird zur Abgabe einer Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird ihm eine Vergleichszahlung zur schnellen Erledigung der Angelegenheit angeboten.

Lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten, wie es zu einer Filesharing-Abmahnung kommen kann und wie Sie sich verhalten sollten.



Wichtige Beiträge

Kapitel 1: Filesharing Abmahnung erhalten? Was Tun? Grundlagenwissen

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