Filesharing Abmahnung bei gewerblich genutzten Internetanschlüssen

Rechtsanwalt Marcus Dury erläutert, was Hotels, Gastsstätten, Krankenhäuser und Internetcafes bei Filesharing-Abmahnungen beachten müssen und welche Maßnahmen man ergreifen kann, um Filesharing-Abmahnungen zu verhindern.

Bitte beachten Sie, dass zwischenzeitlich ein Urteil des Landgericht Hamburg bekannt geworden ist, das der Rechtsprechung des Landgericht Frankfurt entgegensteht.

Ein bekannter Anbieter von VPN-gesicherten Internetanschlüssen für Gewerbetreibende ist z.B. Hotsplots.

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich am besten gegen die Filesharing-Abmahnung wehren können! Was ist die beste Reaktion?

Nutzen Sie hier Ihre Möglichkeit, Ihre Filesharing-Abmahnung kostenlos zu uns hochzuladen. Sie erhalten danach einen kostenfreien Rückruf und können mit uns besprechen, wie Sie sich verhalten sollen.

Kosten entstehen Ihnen hierdurch keine.
 
Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten darüber hinaus folgende Grundregeln:

1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Denken Sie daran, dass derartige Abmahnungen monatlich tausendfach verschickt werden und Sie nicht alleine betroffen sind.

2. Lesen Sie in unserem Abmahn-Kompendium nach, was zu tun ist.

3. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.

4. Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen ist.

5. Sollte sich die Abmahnkanzlei bei Ihnen telefonisch melden, verraten Sie keine Informationen über den Sachverhalt und beenden Sie das Telefonat freundlich aber bestimmt. Viele Abgemahnte haben sich am Telefon schon um Kopf und Kragen geredet.


Unabhängig davon, ob Sie unmittelbar persönlich die angebliche Urhebberrechtsverletzung begangen haben, ob es ein Mitbenutzer Ihres Anschlusses war oder ob Sie die Abmahnung aus heiterem Himmel trifft, raten wir dazu, erst einmal keine Zahlung an die Abmahnkanzlei zu leisten. Auch wenn die Rechtsprechung die verschuldensunabhängige Haftung des Anschlussinhabers (Störerhaftung) unter bestimmten Umständen bejaht, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Ansprüche der Gegenseite zumindest nicht in der geforderten Höhe bestehen. Die Klagequote ist insgesamt extrem gering. Auch wenn die Abmahnkanzleien die Anwendbarkeit der Deckelung der Abmahnkosten in Ihren Abmahnungen teilweise schon vorbeugend bestreiten, gibt es auch Gerichtsentscheidungen, in denen Gerichte die Bagatellfallregelung des § 97a Abs. 2 UrhG für anwendbar erklärt haben. Wenn § 97a Abs.2 UrhG eingreift sind maximal 100,00 EUR zu zahlen. In der Praxis können Sie jedoch auch die Zahlung dieses Betrages durch eine richtige Reaktion auf die Abmahnung häufig vermeiden. Eine Garantie kann Ihnen dabei aber seriöserweise kein Anwalt geben, denn bei der Verweigerung der eingeforderten Zahlung besteht immer ein geringes Restrisiko verklagt zu werden.
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Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer Abmahn-Hotline unter der Rufnummer (0) 800 - 101 44 63 (kostenfrei) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. persönlich zur Verfügung.

Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen empfohlen. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv im Rahmen der Netzwelt-Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit, um aussichtsreiche Verfahren gegen den Abmahnwahn zu finanzieren.

Filesharing Abmahnung Anwalt

Mandanten-Feedback

Herr Dury hat uns gleich geholfen es ging alles recht schnell alles Online im vorfeld erklärt . haben bis jetzt noch keine weiteren briefe erhalten, würde ich immer wieder empfehlen da sehr korrekt und schnell arbeitet und es den Mandanten auch so gut erklärt ,so das es auch ein leie wie wir es waren versteht . Also noch mals vielen dank Herr Dury und weiter viel Erfolg auch bei anderen M...

Silvia und Joachim S.
Nov 01, 2010

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