Wenn Sie auf Filesharinganwalt.de gestoßen sind, haben Sie wahrscheinlich auch eine Filesharing Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung von einem Anwalt erhalten und fragen sich nun, ob Sie nun selbst einen Rechtsanwalt beauftragen sollen?
Grundsätzlich empfehlen wir, trotz der oftmals sehr kurzen Fristen, das Recht auf eine anwaltliche Beistand wahrzunehmen. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie Ihre Abmahnung hier von unseren Juristen durchsehen. Schicken Sie uns hierfür Ihre Filesharing-Abmahnung einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder laden Sie die Filesharing-Abmahnung hier zu uns hoch. Sie erhalten dann zeitnah einen kostenlosen Rückruf, in dem wir Sie über die Rechtslage aufklären und Ihnen schildern welche Handlungsoptionen Sie besitzen, um den Schaden möglichst gering zu halten.
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| Eingabe Ihrer Daten, Abmahnung zum Upload auswählen |
Abmahnung zu uns uploaden (als Bild oder PDF) |
Durchsicht der Abmahnung |
Rückruf und kostenfreie Ersteinschätzung |
Filesharing-Abmahnung jetzt kostenfrei online einreichen!
Ihre Vorteile - Unsere Erfahrung:
Kostenfreier Upload und Rückruf:
Der Upload der Abmahnung und der Rückruf sind kostenfrei. Lassen Sie sich von uns über den Themenkomplex Filesharing-Abmahnung telefonisch informieren! Entscheiden Sie danach, ob Sie die Sache selbst in die Hand nehmen oder auf unsere Erfahrung vertrauen;
Große Erfahrung:
Wir haben bereits eine sehr große Anzahl Filesharing-Abmahnungen bearbeitet. Auch im Jahr 2011 haben uns sehr viele Abgemahnte vertraut. Wir werden vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Abmahnwahn 3 Page empfohlen. Zudem arbeiten wir bei der Netzwelt-Spendenaktion mit, einer Kriegskasse, deren Finanzmittel dafür verwendet werden, aussichtsreiche Prozesse durch die Instanzen zu finanzieren;
Vertretung zum Pauschalpreis:
Bei uns zahlen Sie nur einen geringen Pauschalpreis i.H.v. ca. 140 bis 300 € (inkl. MwSt.). Keine versteckten Kosten! Bei uns ist nicht nur die Abgabe der mod. UE im Preis enthalten, sondern die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung;
Individuelle Bearbeitung:
Unsere internen Arbeitsabläufe sind erprobt, sie nehmen auf eine individuelle Bearbeitung der Mandate Rücksicht. Die modifizierte Unterlassungserklärung wird individuell auf jeden einzelnen Fall angepasst. Die richtige Formulierung in einer Unterlassungserklärung kann zukünftigen Abmahnungen der gleichen Abmahnkanzlei den Boden entziehen. Voraussetzung ist, dass die erneute (angebliche) Urheberrechtsverletzung vor dem Datum der Unterzeichnung der UVE liegt. Dies bietet sich insbesondere bei einer Abmahnung wegen eines sog. Chartcontainers (z.B. German TOP100 Single Charts) oder wegen eines Samplers an (z.B. Bravo Hits, etc.) bei denen das Risiko von Folgeabmahnungen erhöht ist;
Gute Erfolgsaussichten:
Die meisten Filesharing-Abmahnungen können unserer Erfahrung nach ohne Zahlung an die Gegenseite bearbeitet werden. Sobald sich ein fachkundiger Rechtsanwalt bei der Abmahnkanzlei meldet, ziehen sich viele Abmahnkanzleien zurück und lassen die Sache auf sich beruhen. Eine Garantie hat man zwar nicht, denn ohne Zahlung verbleibt immer ein Restrisiko verklagt zu werden. Unserer Ansicht nach, könnten die massenhaften Filesharing-Abmahnungen aber rechtsmissbräuchlich sein. Wir raten daher nur in Ausnahmefällen zur Zahlung des geforderten Betrages. Unser Ziel ist es, eine Zahlung an die Gegenseite zu vermeiden!
Rechtsanwaltskanzlei DURY

